Radfahren auf der Fahrbahn rechtlich absolut erlaubt
Freitag, 06 November 2009

Wir Radfahrer kennen den fast täglichen "Kampf im Autoland" Deutschland - runter von der Straße wird uns nicht selten genug gezeigt oder wir werden gefährlich geschnitten und von der Straße gehupt !

Na ja, manche haben einfach zu viel Streß oder wissen einfach schlichtweg nicht Bescheid, das die offizielle StVO bereits seit

dem 1. September 1997 das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor sieht und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen.

Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem wegweisenden Urteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt und bestätigt, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen.

Mehr dazu hier http://www.bikesportnews.de/service/detailansicht-service/artikel/grundsatzurteil-radfahren-auf-der-fahrbahn-ist-der-regelfall.html

Mal sehen ob sich unsere lieben autofahrenden Mitbürger nun ordentlicher benehmen als vorher, und uns etwas mehr als normalen Teil des Straßenverkehrs beachten. Vielleicht sollten wir alle die ungehaltenen und gestreßten Autofahrer einfach mal auf eine Radtour einladen, dann wüßten sie wie entspannt es sein kann mit dem Rad unterwegs zu sein !

Paul

 

Letztes Update ( Freitag, 06 November 2009 )